Um unseren Telefonkontakt zu entlasten und somit die Erreichbarkeit zu verbessern, können Sie Rezepte und Überweisungen der hausärztlichen Gemeinschaftspraxis vorab per Formular anfordern.
Allerdings können Medikamente, die Ihnen noch nie von uns verordnet wurden, hier NICHT angefordert werden.

Hier können Sie ein Rezept anfordern.
Dieses liegt am Folgetag ab 16.00 Uhr bzw. Freitags ab 12.00 Uhr in der Praxis für Sie bereit.

Folgendes ist hierzu unbedingt zu beachten:

  • Das Formular dient ausschließlich für die hausärztliche Gemeinschaftspraxis und nicht für die fachärztlich psychiatrische Praxis Dr. Epple

  • Das Formular dient ausschließlich zur Anforderung von Rezepten,
    es dient insbesondere nicht für:
    -Notfälle und Anforderungen von Hausbesuchen
    -Übermittlung und/oder Anforderung von Befunden
    -Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
    -Anfragen an einen Arzt

Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass die Datenübertragung aus Formularen über das Internet ungesichert erfolgt und die Daten somit von Unbefugten zur Kenntnis genommen, gefälscht und verfälscht werden können. Aus diesem Grund sollte im Formular kein schutzwürdiger Inhalt an uns gerichtet werden bzw. die Sendung an uns erfolgt in der Verantwortung des Absenders.

Hier können Sie eine Überweisung anfordern.
Dieses liegt am Folgetag ab 16.00 Uhr bzw. Freitags ab 12.00 Uhr in der Praxis für Sie bereit.

Folgendes ist hierzu unbedingt zu beachten:

  • Das Formular dient ausschließlich für die hausärztliche Gemeinschaftspraxis und nicht für die fachärztlich psychiatrische Praxis Dr. Epple

  • Das Formular dient ausschließlich zur Anforderung von Überweisungen,
    es dient insbesondere nicht für:
    -Notfälle und Anforderungen von Hausbesuchen
    -Übermittlung und/oder Anforderung von Befunden
    -Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
    -Anfragen an einen Arzt

Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass die Datenübertragung aus Formularen über das Internet ungesichert erfolgt und die Daten somit von Unbefugten zur Kenntnis genommen, gefälscht und verfälscht werden können. Aus diesem Grund sollte im Formular kein schutzwürdiger Inhalt an uns gerichtet werden bzw. die Sendung an uns erfolgt in der Verantwortung des Absenders.

Wir stellen um auf E-Rezept!

Ab 27.11.2023 stellen wir Ihnen die hier angeforderten Rezepte als elektronisches Rezept aus. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie nicht mehr in die Praxis kommen müssen, um das Rezept abzuholen. Sie können direkt mit Ihrer Versichertenkarte in eine Apotheke gehen und die Medikamente dort abholen. Allerdings gibt es einige Bedingungen:

  1. Es gilt nur für Kassenrezepte für Medikamente bei gesetzlich Versicherten, NICHT für Privatversicherte oder Privatrezepte und ebenso nicht für Hilfsmittel (z.B. Pen-Nadeln, Kompressionsstrümpfe, Einlagen usw)
  2. Sie müssen im laufenden Quartal schon einmal Ihre Versichertenkarte in der Praxis vorgelegt haben.
  3. Das Rezept steht erst am Folgetag der Anforderung ab 16 Uhr sicher bereit.


Bei Fragen oder Unstimmigkeiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Praxisteam

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